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13.05.2008 | Stadtdekanat
Bonner, Elisabeth-Krankenhaus und Franziskanerinnen freuen sich über Seligsprechung von Rosa Flesch
Stadtdechant lädt zum Dankgottesdienst ein
Generalrätin bringt Reliquien der neuen Seligen Am Sonntag, 4. Mai hat der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Auftrag von Papst Benedikt XVI. die Seligsprechung von Rosa Flesch im Trierer Dom verkündet. Sie ist die Gründerin der Waldbreitbacher Franziskanerinnen, die seit über 100 Jahren im Bonner St. Elisabeth-Krankenhaus tätig sind. Aus diesem Anlass lädt Stadtdechant Msgr. Wilfried Schumacher am 18.05.2008 zu einem feierlichen Dankgottesdienst ins Bonner Münster ein. Die Generalrätin der Kongregation wird auch zwei Reliquiare mit Berührungsreliquien der neuen Seligen mitbringen.
Schumacher schrieb zum Jubiläum des Elisabethkrankenhauses im vergangenen Jahr: „Die Waldbreitbacher Franziskanerinnen haben das Haus und die Arbeit der Ärztinnen, Ärzte und des Pflegepersonals entscheidend geprägt. Viele Menschen in unserer Stadt schauen heute dankbar auf das Elisabeth-Krankenhaus, in dem sie das Licht der Welt erblickten, Pflege und Heilung erfuhren. 100 Jahre St. Elisabeth-Krankenhaus heißt für mich auch 100 Jahre Barmherzigkeit mitten in unserer Stadt. Die Welt braucht die Barmherzigen.“
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Hintergrund: SELIGSPRECHUNG (Quelle: kathweb.de) Die katholische Kirche verehrt Selige und Heilige als Zeugen vorbildhaften Christseins in ihrer Zeit. Die Seligsprechung stellt eine Frau oder einen Mann als Beispiel christlichen Lebens für die Kirche eines Landes, eines Bistums oder auch für eine bestimmte kirchliche Gemeinschaft heraus. Dagegen dehnt die Heiligsprechung diese Verehrung auf die ganze Weltkirche aus. Der Seligsprechung geht ein Seligsprechungsprozess voraus, der vom Ortsbischof eingeleitet wird. Die Ortskirche ist auch verantwortlich für das Sammeln von Informationen über den betreffenden Menschen, die belegen, dass sein Leben und Sterben außerordentlich war, ob er im Ruf der Heiligkeit stand, herausragende Tugenden vorlebte, ein Martyrium erlitt oder Wunder tat. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die gesammelten Akten nach Rom an die vatikanische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen weitergeleitet. Diese […] Institution prüft in einem eigenen Verfahren die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen. Über Wunder, die von der oder dem Betreffenden erwirkt worden sein sollen, holt die Kongregation mehrere voneinander unabhängige Gutachten ein. Bei Menschen, die als Märtyrer seliggesprochen werden, entfällt die Notwendigkeit eines Wunders. […] |
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